Warum hat Ihre Fahrschule eine Unfallversicherung abgeschlossen?
Allgemein herrscht die Meinung, dass Fahrschule und Fahrlehrer alle Schäden ersetzen müssen, die ein Fahrschüler bei einem Unfall während der Fahrstunde erleidet. Nur wenige Fahrschüler und Eltern wissen jedoch, dass dies nur dann der Fall ist, wenn der Unfall vom Fahrlehrer verschuldet wurde.
Aber was ist, wenn der Unfall zum Beispiel vom Fahrschüler selbst verschuldet wurde, ein Wildunfall oder ein geplatzter Reifen die Ursache war? - Pech gehabt!
Eine gesicherte Zukunft!
Ist eine bleibende körperliche oder geistige Beeinträchtigung die Folge eines Unfalles, kann die Schule, die Ausbildung oder der Beruf möglicherweise nicht mehr in der gewünschten Weise fortgesetzt werden. Im Extremfall kann sogar eine ständige Erwerbsunfähigkeit eintreten. Die Folgen sind erhebliche finanzielle Einbußen.
Und die gesetzliche Unfallversicherung?
Gesetzlichen Unfallschutz für Fahrschüler gibt es kaum:
Das Vertrauenspaket!
Mehr Infos unter http://www.fahrschueler-unfallversicherung.de/