Die neuen Führerschein-Klassen ab 19.01.2013
Klasse AM:
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- bbH max. 45km/h
- Hubraum max. 50 cm³ ( Verbrennungsmotor)
- max. Nenndauerleistung 4kW (Elektromotor)
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bbH max. 45 km/h
- Hubraum max. 50 cm³
- Leistung max. 4kW
Vierrädrige Leicht-Kfz mit:
- bbH max. 45 km/h
- max. 50 cm³
- Leistung max. 4 kW
- Leermasse max. 350 kg
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: -----
Bemerkung: Die Klasse S entfällt, sie wird mit "Alt-Klasse" M zu AM
Klasse A1:
Krafträder ( auch mit Beiwagen):
- Hubraum max. 125 cm³
- Leistung max. 11 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordneten Rädern:
- Hubraum über 50 cm³ (Verbrennungsmotoren) oder bbH mehr als 45 km/h
- Leistung max. 15 kW
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klasse: AM
Bemerkung: Geschwindigkeitsbeschränkung 80 km/h für Biker unter 18 Jahren entfällt.
Klasse A2:
Krafträder ( auch mit Beiwagen):
- Motorleistung max. 35 kW
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kW/kg
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1,AM
Bemerkung: Klasse A2 ersetzt Klasse A beschränkt
Bei zweijährigem Vorbesitz der Kl. A1 nur praktische Prüfung erforderlich.
Klasse A:
Krafträder ( auch mit Beiwagen):
- Hubraum über 50 cm³
- bbH über 45 km/h
Dreirädrige Kfz über 15kW
Dreirädrige Kfz mit symmetrisch angeordnete Rädern:
- Hubraum über 50 cm³(Verbrennungsmotor) oder
- bbh über 45 km/h
- Leistung über 15 kW
Mindestalter: 24 Jahre ( Krafträder beim Direkterwerb)
20 Jahre ( Aufstieg von A2)
21 Jahre (Trikes)
Eingeschlossene Klassen:AM,A1,A2
Bemerkung:Bei zweijährigem Vorbesitz der Kl. A2 nur praktische Prüfung erforderlich.
Klasse B:
Kfz ( ausgenommen Kfz der Kl. AM,A1,A2,A ) mit:
- zG max. 3,5 t
- max. 8 Personen ( ausgenommen dem Fahrzeugführer)
Anhängerregelung:
- Anhänger mit zG max. 750 kg
- Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, sofern die zG der Fahrzeugkombination 3,5 t nicht übersteigt
Mindestalter: 18 Jahre ( 17 Jahre beim " Begleiteten Fahren mit 17"
Eingeschlossene Klassen: AM,L
Bemerkungen: Bestimmung "zG Anhänger max. Leermasse des Zugfahrzeuges" entfällt
Klasse BE:
Kfz der Kl. B mit Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zG des Anhängers bzw. Sattelanhängers 3,5 t nicht übersteigt
Mindestalter: s. Kl. B
Bemerkungen: Vorbesitz Kl. B und praktische Fahrerlaubnisprüfung erforderlich
Klasse B 96:
Kfz der Kl. B mit Anhänger :
- zG Anhänger über 750 kg
- zG der Fahrzeugkombination über 3,5 t aber max. 4,25 t
Mindestalter: s. Kl. B
Bemerkungen: Keine prakt. Prüfung aber Fahrerschulung erforderlich: wird durch Zuteilung der
Schlüsselzahl 96 erteilt